Der Küster war einst ein Wächter des Christenberges und hatte in der Waldeinsamkeit einen schweren Dienst zu leisten.
Für seine Arbeiten standen ihm einfache Einrichtungen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel zur Verfügung. War er verheiratet, standen ihm Ehefrau und Kinder beiseite. Fließendes Wasser, gar Elektrizität oder technische Einrichtungen, gab es nicht. Einkäufe und andere Erledigungen galt es zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Kuhfuhrwerk zu bewerkstelligen.
Die Kinder hatten eine rund vier Kilometer lange Strecke zur Schule nach Münchhausen zu laufen. In sehr strengen Wintern waren die Menschen auf dem Christenberg zeitweise von der Außenwelt abgeschnitten. Dann war es gleich nochmal so kalt und einsam.
Seit Juni 1997 wohnt kein Küster mehr auf dem Christenberg. Die »alte Küsterwelt« ist Geschichte. Einige Photos im Eingangsflur des Küsterhauses zeigen Szenen aus der damaligen Zeit.
Pflichten und Aufgaben
Der Dienst war vielfältig und erfüllt von einer Menge an Aufgaben:
- die »gehörige« Öffnung, Reinigung und Abschließung der Martinskirche
- das »fachmännische« Läuten der Glocke
- verschiedene Dienste zur Vorbereitung des Gottesdienstes und während desselben in der Martinskirche und auf dem Platz »In den Schanzen« am Himmelfahrtstag
- Organistentätigkeit in der Kirche zu Roda
- das Reinigen des Kirchpfades
- das Anweisen der Grabmacher für den enstsprechenden Platz zur Anlegung der Grabstätte
- das Überwachen der Grabmacherarbeiten
- Küsterdienst bei Beerdigung
- das Fernhalten von jeglichem Vieh vom Kirchhof und »allem, was mit dem heiligen Ort nicht im Einklang steht«
- das Anzeigen von Reparaturen
- das »möglichste« Bewahren vor jedem Schaden der Dienstwohnung
- das fleißige Bewirtschaften der zur Küsterstelle gehörigen Ländereien
- das Pflegen des Kirchhofes
Außerdem hatte der Küster noch als Schullehrer die Kinder des Nachbarortes Roda zu unterrichten. Dafür erhielt er einen Fruchtzins, also eine in Naturalien zu entrichtende Abgabe.
Die Entlohnung des Küsters
Die pachtfreie Nutzung des Ackerlandes, der Wiesen und des zum Anwesens gehörenden Gartens waren ein Hauptbestandteil der Entlohnung. Auch die Obsternte durfte – teilweise – einbehalten werden. Von den vier Gemeinden des Kirchspiels Christenberg erhielt der Küster aus jedem Haus 1 Rundgang Brot. Für das Läuten der Glocke bei Beerdigungen gab es 1 Laib Brot. Brennholz und ein geringer Geldbetrag waren ein weiterer Teil der Entlohnung. Zudem hatte die Gemeinde die Gebühren für den Schornsteinfeger zu bezahlen.
Für das Schulehalten erhielt der Küster von den Eltern der Schulkinder Besoldungsbrot oder Fruchtzins, eine gewisse Menge Getreide, die er zu Fuß nach Hause zu tragen hatte. (Die Gewichtung der Entlohnung war in den verschiedenen Zeitabschnitten nicht einheitlich.) Darüber hinaus erhielt der Pfarrer vom Küster das Heu einer Wiese und die Hälfte des geernteten Obstes.